Für alle Prüfungen gilt:

Nennschluss jeweils Freitag 3 Wochen vor der Prüfung.

Prüfungsleiter und Nennungen: Thomas Fleck, Bahnhofstr. 49, 55437 Ockenheim, Tel. 06725-4561 und 0170-4733266, t.fleck@t-online.de. Eine Nennung ist nur möglich auf Formblatt 1 in der aktuellen Fassung mit einer Kopie der Ahnentafel (Vorder- und Rückseite) unter gleichzeitiger Zahlung des Nenngeldes und Erklärung, ob der Führer Mitglied im LJV Rheinland-Pfalz ist. Bei einer Meldung zur VGP/VPS oder zur einer zweiten HZP ist das Prüfungsergebnis der Arbeit hinter der lebenden Ente in Kopie mit einzureichen. Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen.Nenngeld ist Reugeld, keine Nennschluss! Treffpunkt und Uhrzeit der Prüfung werden dem Führer nach der Zulassung rechtzeitig mitgeteilt. Einwandfreies Schleppwild ist vom Führer mitzubringen. Am Prüfungstag sind dem Prüfungsleiter vorzlegen: gültiger Jagdschein des Führers,Impfpass, Original der Ahnentafel. Gerichtet wird nach der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Prüfungsordnung des JGHV, Prüfungsbedingungen entsprechend § 23 der Satzung des JGHV in der gültigen Fassung.

Für die Teilnahme an unseren Prüfungen und Lehrgängen ist ein vollständiger Impfschutz des Hundes (SHPPi und tollwut) Voraussetzung. Hunde ohne Impfungen können an Prüfungen und Lehrgängen unter verlust des Nenngeldes nicht teilnehmen.

Bankverbindung JGV Rhein-Nahe e.V.:

Sparkasse Rhein-Nahe

IBAN: DE28 5605 0180 0000 2896 45

BIC: MALADE51KRE

 

Vorbereitungslehrgänge zu allen Prüfungen biten an:

Ulrich Tischner, Naheweinstr.68, 55444 Schweppenhausen, Tel 06724 -3147 und 0170-8001739 bzw. utischner@web.de

Thomas Fleck, Bahnhofstr. 49, 55437 Ockenheim, Tel 06725-4561 und 0170-4733266 bzw. t.fleck@t-online.de.

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